Notariell beglaubigte Übersetzungen
Spanisch - Deutsch

Amtlich beglaubigte Übersetzungen (mit Apostille) von:

  • Urkunden (Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Eheurkunde, Scheidungsurkunde etc.)

  • Zivilstandsdokumenten (Ledigkeitsbescheinigung, Wohnsitzbestätigung etc.)

  • Gerichtsurteilen

  • Auszügen (Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug etc.)

  • Zeugnissen, Diplomen

  • Verfügungen

  • Krankenberichten

  • Testamenten

  • Steuererklärungen

  • Anklageschriften

  • Einvernahmeprotokollen

  • medizinischen/psychologischen Gutachten

  • Verträgen

  • Wortprotokollen

  • Internationalen Rechtshilfeersuchen

Damit ein fremdsprachiges Dokument in der Schweiz anerkannt wird, ist eine notariell beglaubigte Übersetzung notwendig. Beispielsweise werden notariell beglaubigte Übersetzungen von Gerichten in der Schweiz oder vom Zivilstandsamt des Kantons Zürich angefordert.

Die notarielle Beglaubigung erfolgt in der Regel in Form einer schriftlichen Erklärung des Übersetzers, die dem übersetzten Dokument beigefügt wird.

Für die Anerkennung einer notariell beglaubigten Übersetzung im Ausland wird oft eine Apostille oder eine Überbeglaubigungverlangt.

FAQ zu Übersetzungen.

Nachstehend finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zu Übersetzungen.

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. - ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!

Eine männliche Person tippt in den Laptop. Das Foto ist in schwarz-weiss und sollte die Arbeit eines Übersetzers darstellen.

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